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Edict, daß die Wild-Diebe, auch diejenigen, welche in Koeniglichen Gehegen mit Wildprett, nebst buchsen und flinten angetroffen werden, ohne alle gnade aufgehangen werden sollen

    Signatur: 1 in: LIMB 197-004

    Titel: Edict, daß die Wild-Diebe, auch diejenigen, welche in Koeniglichen Gehegen mit Wildprett, nebst buchsen und flinten angetroffen werden, ohne alle gnade aufgehangen werden sollen
    Titelzusatz: sub dato Berlin, den 9ten Januarii 1728
    Erscheinungsdatum: 1728
    Umfang: S. 26 - 27
    Quelle: Dissertatione inaugurali, differentias iuris Romani et Germanici in ferarum furto, Den Wild-Deuben ... / Johann Peter ¬von¬ Ludewig. - Halle, Saale, 1730

    Schlagwort: Vermögensdelikt

    Digitalisierte Seiten / Digitized pages:
    https://hdl.handle.net/21.11141/mpirg_sisis_412742


Mediennummer
Info
Signatur
Standort
Status
M000412737
mpilhlt
LIMB 197-001
Archivmagazin