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Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben

    Signatur: 3 in: LIMB 181-016

    Verfasser/Person: Lange, Johann Michael
    Ansetzungstitel: Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben
    Titel: J. M. Langii ... Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben
    Titelzusatz: Fürnehmlich entgegen gesetzet denen Haupt-Hypothesibus einer zu Halle unter dem Praesidio des hochberühmten ICti Halensis tit. Herrn J. H. Böhmeri gehaltenen Inaugural-Dissertation De iure principis evangelici circa divortia, Das ist: Vom Recht Evangelischer Fürsten in Ehescheidungs-Sachen
    Druckort: Halle, Saale
    Drucker: Grunert
    Erscheinungsdatum: [1729]
    Umfang: 20 S.
    Quelle: Controversiae circa iura divortiorum. - Editio secunda. - Halle, Saale, 1729

    Schlagwort: Eherecht / Personenrecht

    Digitalisierte Seiten / Digitized pages:
    https://hdl.handle.net/21.11141/mpirg_sisis_412169


Mediennummer
Info
Signatur
Standort
Status
M000412151
mpilhlt
LIMB 181-001
Archivmagazin