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Unumstößlicher Beweis aus dem Bürgerlich- und Canonisch- oder Geistlichen Recht, Wie auch insonderheit aus dem Westphälischen Frieden, daß einer, der nach beschwornen Closter-Gelübden sich zur Evangelischen Religion bekennet, von einer ihm hernach bey denen Catholischen zugefallenen Erbschafft, durch das Closter, dessen Mitglied er ehemals gewesen, nicht ausgeschlossen werden könne
Signatur:
LIMB 063-023
Verfasser/Person:Gerstlacher, Carl Friedrich Ansetzungstitel:
Unumstößlicher Beweis aus dem Bürgerlich- und Canonisch- oder Geistlichen Recht, Wie auch insonderheit aus dem Westphälischen Frieden, daß einer, der nach beschwornen Closter-Gelübden sich zur Evangelischen Religion bekennet, von einer ihm hernach bey denen Catholischen zugefallenen Erbschafft, durch das Closter, dessen Mitglied er ehemals gewesen, nicht ausgeschlossen werden könne Titel:
Carl Friderich Gerstlachers ... unumstößlicher Beweis aus dem Bürgerlich- und Canonisch- oder Geistlichen Recht, Wie auch insonderheit aus dem Westphälischen Frieden, daß einer, der nach beschwornen Closter-Gelübden sich zur Evangelischen Religion bekennet, von einer ihm hernach bey denen Catholischen zugefallenen Erbschafft, durch das Closter, dessen Mitglied er ehemals gewesen, nicht ausgeschlossen werden könne Druckort:
Frankfurt [u.a.] Drucker:
Metzler Erscheinungsdatum:
1754 Umfang:
62 S.